Achtung!

Aufgrund der aktuellen Kürzungen im Bundeshaushalt können wir leider keine neuen Anträge für die Durchführung von Erstorientierungskursen im Jahr 2024 entgegennehmen.

Jetzt Träger werden!

Alle Dokumente für die Beantragung und die Durchführung von Erstorientierungskursen finden Sie im Downloadbereich.

Zulassungsprozess neuer Kursträger

Für die Erstzulassung durch die Zentralstelle müssen verschiedene Unterlagen einreicht werden. Die Zulassung ist zu jedem Zeitpunkt im Jahr möglich. Im Vorfeld kommt es zu einem Austausch und einer Beratung zwischen dem potenziellen Träger und der Zentralstelle, in dem die Grundlagen des Projektes erläutert und gegenseitige Erwartungen besprochen werden.

Anschließend durchläuft der Träger verschiedene Zulassungsschritte, die in der folgenden Skizze vereinfacht dargestellt werden.

Ziel der Zulassung neuer Träger ist ein flächendeckendes und bedarfsorientiertes Angebot an Erstorientierungskursen in Mecklenburg-Vorpommern sicherzustellen.

Bedarfsermittlung / Kenntnis von Bedarfen

Erstaustausch

Kontaktaufnahme zu einem potenziellen Träger durch die Zentralstelle
oder
Kontaktaufnahme zur Zentralstelle durch potenziellen Träger/Multiplikator*innen
– Austausch über Erfahrung in der Durchführung von Sprachkursen und der Flüchtlingshilfe
→ Prüfung der Zentralstelle, ob EOK im entsprechenden Landkreis laufen/geplant sind (zwecks Flächendeckung)

Beratung und Informationen

Zentralstelle klärt den Träger über die EOK-Rahmenbedingungen und den Antragsprozess auf

Formulare & Anträge

Zusendung/Rücksendung folgender Formulare: Antragsformular/Projektskizze (päd. Konzept), Finanzierungsplan, Förderrichtlinien, AnP-Best, förderfähige Ausgaben, Datenschutz, Korruption, Weitere Anlagen zum Antrag → Formalität und Vollständigkeit beachten!

Anträge auf Vollständigkeit und Richtigkeit prüfen

Besonderes Augenmerk liegt auf dem pädagogischen Konzept
– Prüfung Förderfähigkeit der im Finanzierungsplan geplanten Ausgaben
– Ggf. wird Rücksprache mit dem Träger gehalten
– BAMF wird informiert (auch zu einem früheren Zeitpunkt möglich)

Vertrag über Weiterleitung von Bundesmitteln abschließen

Mit EOK beginnen